Bauhandwerk von A-Z Gebäudemanagement
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BAULEISTUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Bauleistungen der Firma Yalle GmbH

bei Verträgen mit Verbrauchern

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB, nachfolgend Kunde genannt.

2. Sie gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

3. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunde kann die derzeit gültigen AGB auf unserer Website www.yalle-gmbh.de abrufen und ausdrucken oder diese bei uns in gedruckter Form anfordern.

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen in Angebot / Auftragsbestätigung oder einem Vertrag / Änderungsvertrag.

2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und gelten ab Erstellungsdatum 6 Wochen.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Die Annahme unseres Angebots durch den Kunden ist eine bindende Auftragserteilung, die wir innerhalb von zwei Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen können (Vertragsabschluss).

§ 3 Vertragsbestandteile

1. Grundlage für den Vertragsschluss bilden die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB/B in ihrer jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung und die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C. Die VOB/B werden in ihrer Gesamtheit vereinbart. Bei unbeabsichtigten Abweichungen gelten ausschließlich die jeweiligen Bestimmungen der VOB/B.

2. Weitere Grundlagen bilden die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und geltende baupolizeiliche Bestimmungen.

3. Weitere Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Materialbeschreibungen, soweit sie in Angebot / Auftragsbestätigung oder Vertrag / Änderungsvertrag ausdrücklich erwähnt werden.

4. Der Kunde ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Ausführung zu verlangen. Solche Änderungswünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtzeitig angemeldet werden und eine Einigung über die Änderung der Vergütung zustande kommt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform und ziehen somit eine Änderung des Angebots / der Auftragsbestätigung bzw. des Vertrags nach sich.

§ 4 Pflichten des Kunden

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zurverfügungstellung eines für die vorgesehene Bebauung geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grundstücks Sache des Kunden. Für Bau- und Umbauarbeiten, muss unseren Handwerkern werktags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr ungehinderter Zugang gewährt werden.

2. Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, uns diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen. Solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Sicherheitsleistung

1. Alle unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zahlbar.

2. Soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Einheitspreisen vereinbart ist, ist die Vergütung fest vereinbart.

3. Bei Teilzahlungsvereinbarungen / Akontozahlungen: Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöhen sich verhältnismäßig alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Abschlagsforderungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.

4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Kunden nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5. Des Weiteren ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt, sind wir berechtigt, wegen der behaupteten Gegenansprüche Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt sich nach den angemessenen Kosten des Mangels bzw. Schadens, dessentwegen das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird. Die Sicherheitsleistung kann nach unserer Wahl durch Hinterlegung oder Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgen.

§ 6 Ausführung und Abnahme

1. Wir beachten bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik, auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Kunden unzumutbar sind.

2. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die für die Bauausführung benötigten Materialien bestellt haben, verschiebt sich ein etwa vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eintretende Bauverzögerungen zu unterrichten.

3. Bei Fertigstellung der geschuldeten Bauleistungen sind beide Parteien dazu berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen und - mit einer Vorlauffrist von 7 Werktagen - einen Abnahmetermin zu bestimmen. Erscheint die jeweils andere Partei zu dem Abnahmetermin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt.

§ 7 Fristen

1. Lässt sich eine vereinbarte Fertigstellungsfrist unsererseits auf Grund von nicht beherrschbaren Umständen nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten.

2. Im Fall des Leistungsverzugs ist der Kunde berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich dieser im Rahmen des vertragstypischen oder bei Vertragsabschluss von uns Vorhersehbaren hält.

3. Der Kunde kann uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Dies gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere Fertigstellungsfristen vereinbart sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

4. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB fünf Jahre. Die Rechte des Kunden beschränken sich zunächst auf Nachbesserung. Schlägt diese fehl, hat uns der Kunde eine zweite Frist zur Nachbesserung zu setzen, wenn dies zumutbar ist. Nach Fristablauf ist der Kunde dazu berechtigt, die Vergütung zu mindern.

2. Bei einer nicht in einem Mangel der Werkleistung bestehenden Pflichtverletzung ist der Kunde auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt.

3. Besteht die Pflichtverletzung in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, kann dieser neben dem Rücktritt auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an Baumaterialien bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Der Kunde ist solange verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.

2. Der Kunde darf, soweit und solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, Baumaterialien ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen, die die Übereignung oder Verpfändung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, die uns zustehende Vergütung unmittelbar an uns zu zahlen.

3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in die von unserem Eigentumsvorbehalt umfassten Baumaterialien hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 10 Schlussbestimmungen, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Oberhausen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

§ 11 Hinweise

1. Wir weisen darauf hin, dass es bei Bauausführungen trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklung kommen kann.

2. Gebäude können sich trotz ordnungsgemäßer Gründung setzen. Darauf beruhende, nach Setzung des Gebäudes zur Ruhe kommende Setzungsrisse bis zu einem Querschnitt von 0,2 mm stellen regelmäßig keinen Mangel dar.

3. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Abnahmefähigkeit, das Vorhandensein von Mängeln, die Einhaltung von Fristen oder die Angemessenheit von Vergütungsforderungen, empfehlen wir die Einholung eines für beide Parteien verbindlichen Schiedsgutachtens oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SO Bau). Wir erklären jetzt schon unser Einverständnis mit der Einholung eines Schiedsgutachtens bzw. der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens.

 

Copyright:

Yalle GmbH, Duisburger Str. 192, 46049 Oberhausen

Version V101, 04.04.2016

 

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